ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 12.12.2024
Das Hans Otto Theater setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hansottotheater.de veröffentlichte Website des Hans Otto Theaters.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Konformitätsstatus
Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar.

Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit der Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Die Landeshauptstadt Potsdam arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.

Folgende WCAG-Erfolgskriterium werden nicht erfüllt:

Nicht alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient […] > Alternativtexte für Bedienelemente und Grafiken

Seiteninhalte sind nicht durch Überschriften erschlossen

Als eigenständige Abschnitte gefasste Zitate sind nicht mit blockquote ausgezeichnet.

Beschriftungen von Formularfeldern sind nicht richtig verknüpft.

Der Zweck jedes Eingabefeldes, das Informationen über den Benutzer erfasst, kann nicht durch Software bestimmt werden […].

Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.

Mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern eines Textes, kann Text nicht ohne assistierende Technik um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht.

Mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern eines Textes, kann Text nicht ohne assistierende Technik um bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht.

Es besteht kein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben.

Bei Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert werden, die die folgenden Stileigenschaften für Text unterstützen, kommt es zum Verlust von Inhalt oder Funktionalität, wenn man sämtliche folgenden Einstellungen vornimmt und keine andere Stileigenschaft ändert.

Nicht alle Funktionalitäten des Inhalts sind durch eine Tastaturschnittstelle bedienbar, ohne dass eine bestimmte Zeiteinteilung für einzelne Tastenanschläge erforderlich ist, außer wenn die zugrunde liegende Funktion Eingaben verlangt, die vom Pfad der Bewegung des Benutzers und nicht nur von den Endpunkten abhängig sind.

Der Zweck jedes Links kann nicht durch den Linktext allein oder durch den Linktext zusammen mit seinem durch Software bestimmten Link-Kontext bestimmt werden (außer in Fällen, in denen der Zweck des Links mehrdeutig für Benutzer im Allgemeinen wäre).

Nutzer*innen können nicht mit Hilfe von Überschriften abschätzen, welche Inhalte auf einer Seite vorhanden sind und wie sie strukturiert wurden.

Nicht jede durch Tastatur bedienbare Benutzerschnittstelle hat einen Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist.

Bei Bestandteilen der Benutzerschnittstelle mit Beschriftungen (Labels), die Text oder Bilder eines Textes enthalten, enthält der Name nicht den Text, der visuell angezeigt wird.

Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, dann wird das fehlerhafte Element nicht identifiziert und der Fehler wird dem Benutzer in Textform beschrieben.

Wenn der Inhalt eine Eingabe durch den Benutzer verlangt, werden keine Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen bereitgestellt.

Für alle Bestandteile der Benutzerschnittstelle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten) können Name und Rolle nicht durch Software bestimmt werden; Zustände, Eigenschaften und Werte, die vom Benutzer festgelegt werden können, können nicht durch Software festgelegt sein; und die Benachrichtigung über Änderungen an diesen Elementen steht den Benutzeragenten nicht zur Verfügung, einschließlich assistierender Techniken.

Damit eine Webseite WCAG 2.1-konform ist, müssen alle folgenden Konformitätsbedingungen erfüllt sein, das ist bei uns nicht der Fall.

Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei



Bewertungsmethoden
Das Hans Otto Theater hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet: Prüfbericht; Überprüfung der Barrierefreiheit nach EN 301 549 / WCAG 2.1 durch MATERNA Information&Communications.

Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 0331 9811 – 120 / 122 / 123
E-Mail: kommunikation@hansottotheater.de

Firmenanschrift:
Hans Otto Theater GmbH
Schiffbauergasse 11
14467 Potsdam
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de